BAFA-Energieberatung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Energieberatung für Wohngebäude im Rahmen des Förderprogramms „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude„. Ziel einer qualifizierten Beratung ist es, den Energieverbrauch eines Gebäudes zu senken. Dabei werden bis zu 80% des Beraterhonorars von der BAFA übernommen und Sie müssen nur noch einen Eigenanteil von ca. 20% übernehmen.
Als qualifizierter Berater bin ich für das BAFA-Förderprogramm zugelassen und biete Ihnen eine professionelle und unabhängige Beratung an, welche die Rahmenbedingungen für die zuvor genannte Förderung erfüllt – bei der ich aber vor allen Dingen auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche eingehe.
Das beste für Sie ist dabei, dass Sie sich nicht um die Beantragung der Förderung kümmern müssen. Das übernehme ich für Sie.
- eine Energieberatung bildet die Basis für eine erfolgreiche und nachhaltige energetische Sanierung Ihrer Immobilie
- als qualifizierter Berater beziehe ich die individuellen Begebenheiten vor Ort ein, um sicherzustellen, dass die Sanierungsmaßnahmen unter bauphysikalischen Gesichtspunkten nachhaltig sind. Schimmelbildung oder visuellen Beeinträchtigungen durch beispielsweise Algenbildung auf Oberflächen, können so vorgegriffen und langfristig unterbunden werden.
- eine energetische Sanierung führt nicht nur zu Energieeinsparungen, welche für Sie gleichzusetzen mit finanziellen Einsparungen sind, sondern auch zu einer mitunter erheblichen Verbesserung der Behaglichkeit in den Wohnräumen
- durch eine detaillierte Planung der Maßnahmen kann die Nutzung von Fördermitteln optimiert werden, wodurch die Kosten für Sie reduziert werden
- eine energetische Sanierung bedeutet für Sie auch immer eine Wertsteigerung Ihrer Immobilie
- Sie leisten einen Beitrag zum Umweltschutz und werden aktiv, um den Klimawandel zu bremsen
- Erster Kontakt: in einem ersten – meist telefonischem – Gespräch erkläre ich Ihnen gerne den genauen Ablauf der Beratung und erfahre dabei von Ihnen näheres zu Ihren Bedürfnissen rund um Ihre Immobilie. Nachdem ich detaillierte Informationen von Ihnen erhalten habe, gebe ich gerne eine erste Abschätzung der zu erwartenden Kosten für eine Energieberatung ab. Abschließend vereinbaren wir einen Termin bei Ihnen vor Ort und ich nenne Ihnen eine Liste von Unterlagen, welche für einen Reibungslosen Vor-Ort-Termin notwendig sind.
- Bestandsaufnahme vor Ort: Bei einem Termin bei Ihrer Immobilie vor Ort, nehme ich zunächst Einsicht in die vorhandenen Unterlagen. Welche Informationen kann ich den vorhandenen Unterlagen, wie Zeichnungen, Statikberechnungen oder Baubeschreibungen entnehmen? Hierauf basierend, nehme ich Ihre Immobilie genau in Augenschein, um den Ist-Zustand möglichst genau zu erfassen und mit den zur Verfügung gestellten Daten abzugleichen. Nachdem ich auch die Haustechnik, wie Heizung und Warmwassererzeugung, erfasst habe, befrage ich Sie zu Ihrem Nutzungs- und Heizverhalten: Welche Schwachstellen sind Ihnen aufgefallen? Welche Verbesserungswünsche haben Sie? Was erwarten Sie sich von der Energieberatung?
- Berechnung des Heizbedarfs: Mithilfe eines Berechnungsprogramms führe ich auf Basis der mir zur Verfügung stehenden Informationen eine Berechnung des Heizbedarfes Ihrer Immobilie durch. Das heißt, dass ich zunächst feststelle, wie hoch der zu erwartende Energiebedarf für die Beheizung des Gebäudes ist. Das Ergebnis dieser Berechnung vergleiche ich anschließend mit den tatsächlichen Verbrauchswerten und dem Bedarf vergleichbarer Gebäude im Gebäudebestand. Hierdurch kann die Plausibilität der durchgeführten Berechnungen überprüft werden.
- Erarbeitung von Handlungsempfehlungen: Bereits bei der Durchführung der vorausgegangenen Berechnung werden in der Regel die Schwachstellen des Beratungsobjektes deutlich. Darauf basierend erarbeite ich anschließend Empfehlungen für die energetische Optimierung des Gebäudes. Mithilfe des verwendeten Berechnungsprogramms, werden die erreichbaren Energieeinsparungen für jede Maßnahme berechnet und durch Abschätzung der notwendigen Investitionskosten sowie der Fördermöglichkeiten die Wirtschaftlichkeit selbiger bestimmt. Die betrachteten Maßnahmen bringe ich mit Ihren Bedürfnissen in Einklang und erarbeite daraus die individuellen Handlungsempfehlungen für Ihre Immobilie.
- Erstellung des Beratungsberichts: Nachdem alle Berechnungen durchgeführt sind, fließen deren Ergebnisse in den Beratungsbericht ein, welchen ich unter der Berücksichtigung der Vorgaben des BAFA, für Sie erstelle. Dieser Umfasst eine detaillierte Beschreibung des Ist-Zustands des Beratungsobjekts, die Auflistung und Wirtschaftlichkeitsberechnung der identifizierten Handlungsempfehlungen, sowie technische Beschreibungen der Maßnahmen. Sie erhalten eine Kopie des Berichts in gebundener Form.
- Abschlusstermin und Vorstellung des Berichts: Zuletzt treffe ich Sie nochmals vor Ort am Gebäude und stelle Ihnen die Ergebnisse der Berechnungen vor. Hierbei zeige ich Ihnen vor Ort, welche Schwachstellen identifiziert wurden und diskutiere mit Ihnen die Maßnahmen, welche ich für Ihre Immobilie vorschlage. Dabei ist mein Ziel, Sie möglichst umfassend zu beraten und offene Fragen Ihrerseits zu klären.
- (Optional) Ausstellung eines Energieausweises: Wenn Sie für das Beratungsobjekt einen Energieausweis benötigen, stelle ich Ihnen gerne einen solchen aus. Da die energetischen Eigenschaften des Gebäudes bereits erfasst sind, ist der Mehraufwand geringer, als die alleinige Ausstellung des Energieausweises. Somit profitieren Sie von reduzierten Kosten für den Energieausweis.

