FAQ zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)
Was heißt „iSFP“?
„iSFP“ ist die Abkürzung für „individueller Sanierungsfahrplan“. Hierbei handelt es sich um ein von der Deutschen Netzagentur (dena) entwickeltes Format. Das Dokument ist individuell, weil es basierend auf den Informationen zu Ihrem Gebäude erstellt wird. Somit sind die Ergebnisse eines iSFP nicht auf ein anderes Gebäude anwendbar. Weitere Informationen zum iSFP sind auf den Seiten der dena verfügbar.
Muss ich den Gesamtbetrag bezahlen oder nur den Eigenanteil?
Seit dem 01.07.2023 gelten neue Richtlinien für die „Bundesförderung für die Energieberatung für Wohngebäude“. Der Fördermechanismus ist seitdem dahingehend geändert worden, dass der Beratungsempfänger (Auftraggeber) die Förderung beim BAFA beantragen muss, um die Förderung erhalten zu können. Damit wird die Förderung nicht mehr an den Energieberater direkt ausgezahlt, sondern an den Auftraggeber. Daher ist es nun erforderlich, dass der Auftraggeber den gesamten vereinbarten Betrag an den Energieberater zahlt, um die Förderung vom BAFA erhalten zu können.
Wo kann ich den Antrag für die Förderung der Energieberatung stellen?
Den Antrag für die Bundesförderung für die Energieberatung für Wohngebäude können Sie im BAFA Portal stellen.
Wo finde ich Ihre Beraternummer, welche ich im Antrag angeben muss?
Meine Beraternummer lautet: EB503164
Ist es möglich, dass der Energieberater den Antrag für mich stellt?
Ja. Hierzu ist es allerdings notwendig, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer dazu bevollmächtigt. Eine Vorlage für eine entsprechende Vollmacht ist auf den Seiten des BAFA verfügbar.
Muss nach der Beratung unbedingt eine Maßnahme umgesetzt werden oder ist die Förderung unabhängig davon?
Aus der Energieberatung entstehen keine Verpflichtungen, empfohlene Maßnahmen umzusetzen.
Welche Vorteile bietet der iSFP?
Zunächst wird die Erstellung des iSFP im Rahmen der „Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude“ durch das BAFA bezuschusst. Hierdurch sind die durch Sie zu tragenden Kosten viel geringer, als wenn Sie eine freie Energieberatung auf Honorarbasis durchführen lassen würden.
Außerdem erhalten Sie eine umfassende Energieberatung zu Ihrem Gebäude. Es wird also nicht nur eine Komponente (Heizung, Dach, Wand, Fenster etc..) betrachtet, sondern das gesamte Gebäude erfasst. Hierdurch können Sie weitere Sanierungsmaßnahmen planen und erfahren viel über die Zusammenhänge zwischen Gebäudehülle und Gebäudetechnik.
Der iSFP bietet Ihnen die Möglichkeit einen Förderbonus von derzeit 5%-Punkten im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) für bestimmte Einzelmaßnahmen zu erhalten. Sie erhalten beispielsweise auf Maßnahmen an der Gebäudehülle, welche im iSFP aufgeführt werden, nicht nur 15 % sondern 20 % Zuschuss vom BAFA. Der Eigenanteil für die Erstellung des iSFP amortisiert sich somit bei größeren Investitionen schnell. Der iSFP ist hierfür 15 Jahre lang ab Erstellungsdatum anwendbar.
Welche Unterlagen werden für die Energieberatung benötigt?
Folgende Unterlagen sind für die Energieberatung hilfreich:
- Zeichnungen: Grundrisse, Schnitte und Ansichten
Baubeschreibung (Bauteilbeschreibungen) - Wärmeschutznachweis (auch EnEV – Nachweis oder Energiesparnachweis),
- Energieausweis
- Statik
- Rechnungen von bereits durchgeführten Maßnahmen (Dachdecker, Fenstertausch etc.)
- Rechnungen zum Energieverbrauch der letzten 3 Jahre
- Unterlagen zur Gebäudetechnik (vor allem Heizung): Datenblätter, Typbezeichnungen etc.
- Schornsteinfegerprotokolle
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen liegt in Ihrer Verantwortung. Eine inhaltliche Überprüfung auf Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der Unterlagen und Informationen gehört nicht zu meinem Leistungsumfang.
Was passiert, wenn ich diese Unterlagen nicht alle habe?
Eine Durchführung der Energieberatung ist auch ohne diese Unterlagen möglich, jedoch ist eine gute Datenlage für die Berechnungen von Vorteil. Je mehr Informationen zu Ihrem Gebäude vorliegen, desto genauer kann es erfasst werden. Je weniger Informationen zur Verfügung stehen, desto mehr basiert die Erfassung und energetische Bewertung auf Annahmen, wodurch die Erfassung natürlich ungenauer wird. In der Regel ist auch der Beratungsaufwand höher, wenn weniger Informationen vorliegen.
Beinhaltet die Energieberatung im Rahmen der Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans die Antragstellung für die BEG-Förderung?
Nein. Die „Erstellung der Bestätigung zum Antrag (BzA)“ oder der „technischen Projektbeschreibung (TPB)“ für die BEG-Förderung ist Teil der Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienzexperten. Diese biete ich, vorbehaltlich ausreichender zeitlicher Kapazitäten, im Rahmen eines separaten Vertrags an.
Wie ist der zeitliche Ablauf der Energieberatung?
Nach Unterzeichnung eines Vertrags vereinbaren wir abhängig von der zeitlichen Verfügbarkeit einen vor-Ort-Termin. Anschließend führe ich die notwendigen Berechnungen durch und erstelle den iSFP. Die Bearbeitungszeit hierfür liegt derzeit bei ca. 6-8 Wochen. Sobald der iSFP erstellt ist, sende ich Ihnen diesen per E-Mail zu und wir vereinbaren einen Termin für die Erläuterung per Videotelefonie.

